Die Vorstandschaft der Uhrmacherinnung besteht aus dem Obermeister, seinem Stellvertreter und vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Diese werden alle fünf Jahre auf der Hauptversammlung der Innung neu gewählt.
Außerdem kann ein Geschäftsführer bestellt werden, der das Tagesgeschäft im Rahmen der Verwaltung abwickelt.
Zur Kontrolle des Vorstandes und des Geschäftsführers werden zwei unabhängige Kassenprüfer von der Mitgliederversammlung gewählt.
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